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Produkt-Vorteile im Überblick
- Bewährte Markenqualität
- Kostenfreier Paketversand ab 100 €*
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- Artikel-Nr.: 6006050_V.12452
Möchten Sie Ihre Pflanzen frei von Blattläusen halten? Neudorff NeudoSan AF Neu BlattlausFrei ist Ihre Lösung! Dieses wirksame Produkt bekämpft Blattläuse, Weiße Fliege und Spinnmilben und ist damit die perfekte Wahl für alle, die ihre Obst-, Gemüse-, Kräuter- oder Zierpflanzen schützen wollen. Und dank des Wirkstoffs, der in der Natur schnell abgebaut wird, müssen Sie nicht lange bis zur Ernte warten. Zudem ist es absolut ungefährlich für Nützlinge wie Bienen.
Produktstärken:
- Bekämpft wirksam Blattläuse, Weiße Fliege und Spinnmilben an Obst, Gemüse, Kräutern und Zierpflanzen.
- Mit Wirkstoff, der in der Natur schnell abgebaut wird.
- Keine Wartezeit bis zur Ernte.
- Nicht bienengefährlich (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)).
- Geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848).
Anwendung:
- Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist ein Fertigpräparat. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
- Schädlinge müssen direkt von der Spritzbrühe getroffen werden, daher Blattober- und insbesondere die Blattunterseite mit dem praktischen Überkopf-Sprüher gründlich tropfnass spritzen.
- Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vornehmen, da die Wirkung bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an der Kulturpflanze auftreten. Abgetötete Schädlinge bleiben zuweilen noch einige Tage an den Pflanzen haften bevor sie herunterfallen.
Wiederholung der Behandlung:
- Maximal 5 Anwendungen im zeitlichen Abstand von mindestens 7 Tagen. Insgesamt nicht mehr als 5 Anwendungen pro Jahr und Kultur.
Anwendungsgebiete:
- Gegen Spinnmilben, Blattläuse, Weiße Fliege, Saugende Schädlinge
- Essbare Kulturen, Blühpflanzen, Grünpflanzen, Ziergehölze
Wirkungsbereich:
- Insektizid
- Akarizid
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
- Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen. Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Zulassungsnummer (BVL): 034210-00